FrankN hat geschrieben:Kurze Anmerkung aus Nordhessen :
Hallo Damien und warum musste ich meine Arden Felgen eintragen lassen, da war ein Gutachten zwar dabei , aber Du brauchst die Abnahme vom Tüv, die Zulassungsstelle muss die nicht eintragen, das stimmt , aber du musst das Tüv Protokoll mitführen , da reicht kein Gutachten, bei ABE sieht das anderst aus .
Bei meinem Bus dasselbe und das ist erst 2 Jahre her, da war es sogar Einzelabnahme in einem anderen Bundesland , da Hessen das nicht macht .
So meine Erfahrungen und die sind TÜV geprüft

Arden ist nicht Jaguar
Jaguar Original Felgen die eine Zulassung für das Fahrzeug haben, brauchen nicht eingetragen werden. Nach der Gesetzesänderung besteht da keine generell Eintragungspflicht. Zubehörfelgen, die KEINE ABE haben, müssen abgenommen werden. Die Ardenfelgen sind Zubehörfelgen vom Jaguar Tuner (nicht von Jaguar). Ergo muss da eine Abnahme erfolgen.
Es gibt, ist eine ABE nicht für das Fahrzeug vorhanden bzw. waren die Felgen ab Werk NICHT auf dem Fahrzeug montiert und gibt es keine Papiere dazu, dann MUSS eine Abnahme beim TÜV erfolgen. Gab es jedoch die Felgen auf dem Fahrzeug, Beispiel Penta, ist eine Abnahme nicht erforderlich. Einzig dann, wenn ich eine unzuläßige Radreifenkombination fahre.
Sprich Felgen sind bis max 245er Breite zugelassen aber ich will 255er haben.
Ich habe mich dooferweise lange mit dem Krams auseinandersetzen müssen, als es darum ging auf meinem C30 original Felgen (18" die es ab Werk drauf gab) zu fahren gefolgt von Zubehörfelgen (die es nie ab Werk zu kaufen gab und auch nicht von Volvo stammten).
Eine ABE ist heute auch "weitläufiger" ausgelegt als es früher der Fall war. Besteht ein Gutachten bzw. eine Typenzulassung für die Felgen (Jaguar hat die KBA Nummer eingegossen), so brauchen die - wenn auf ein Fahrzeug der Marke ohne Umbauarbeiten fahrbar - auch nicht abgenommen werden.
Das ist ein Fingerspitzengefühlsding. Theoretisch dürfte ich die Dimple und Sportfelgen auch nicht fahren, wenn es danach geht. Weil diese nur für den X300 "homologiert" sind. Da aber auch der TÜV die X308 Reihe, wie den X305, als Typengleiches "Faceliftmodell" betrachtet, besteht keine Notwendigkeit. Fahrzeug ist Fahrzeug. Und da es Originalfelgen sind, besteht auch keine Eintragungspflicht, sonst müsste in meinem Fahrzeugschein auch die Celtic Felge eintragen sein, die ab Werk schon auf dem Jaguar drauf waren (Originalrechnung bei Neuerwerb liegt in Historienmappe!), aber mein Fahrzeugschein schweigt sich dazu aus.
Grund für diese Änderung war die Änderung der Fahrzeugpapiere von Fahrzeugbrief und Schein auf Zulassungsbescheinigung I/II.